Crossed Disciplines

Rettung von Oben

Bei der Umsetzung von Veranstaltungen kommt es immer wieder vor, dass einzelne Personen ihre Arbeit an besonderen Positionen verrichten müssen. Besonders der Einsatz von Verfolgerfahrern führte in der Vergangenheit häufig zu ungewöhnlichen Arbeitsplätzen. Als Alternative hierzu kann ich das Ground Control Follow Spot System von PRG wärmstens empfehlen. Aber auch Kameraleute, Künstler, Akteure oder andere Techniker finden sich manchmal an Stellen wieder, die nur bedingt erreichbar sind.

Am Beispiel von Followspotfahrern in geflogenen Sitzen oder auch Kanzeln haben wir uns bereits im Jahr 2012 mit der Frage beschäftigt, wie wir den Kollegen im Notfall zur Hilfe kommen könnten. Zu diesem Zweck ist im Rahmen der Wetten Dass Sendungen ein Rettungskonzept von uns entwickelt worden, das im Anschluss bei weiteren Fernsehshows, aber auch großen Rock ’n‘ Roll Touren zum Einsatz kam. Der Fokus lag dabei weniger auf der Durchführung der Rettung sondern vielmehr auf den zugrundeliegenden Entscheidungsprozessen und den zu erwartenden Konsequenzen für den Showablauf.

Die Erkenntnisse dieses Konzeptes möchten wir hier gerne vorstellen und jeden Kollegen einladen, das Konzept für sich zu prüfen, zu hinterfragen, ggfs. anzupassen und zu benutzen. Die hier vorliegende Version wurde im Rahmen des „Deutschland sucht den Superstar“ Finales 2015 verwendet.

1 Anwendungsbereich

Dieses Rettungskonzept befasst sich mit der Höhenrettung von verunfallten oder hilflosen Personen im Rahmen des Auf- und Abbaus sowie der Durchführung von Veranstaltungen allgemein und wird speziell auf die Wirksamkeit zur Umsetzung der Veranstaltung „DSDS on Tour – Finale Bremen 2015“ ausgelegt. Dieses Konzept umfasst die wesentlichen Fälle, die zu einer Höhenrettung führen können. Sollte sich in Zukunft eine weitere Gefährdung ergeben, so kann dieses Konzept abgeändert und entsprechend angepasst werden.

2 Ausgangssituation

2.1 Aufbau und Abbau

Während Auf- und Abbau können je nach Halle Rigger / Höhenarbeiter zum Anschlagen von Lasten im Tragwerk der Halle arbeiten. Eine Sicherung erfolgt je nach Situation an den Hallenträgern oder an einem horizontalen Sicherungsseil (Lifeline), welches der Betreiber der Halle eingerichtet hat.

Weiterhin kommen Hubsteiger zum Einsatz, in denen gearbeitet wird. In einigen Situationen ist es denkbar, dass Arbeiten im Rigg ausgeführt werden. Die Sicherung erfolgt dabei analog den Hallenträgern am Rigg selber, oder an einer Lifeline, die durch die betreuende Firma installiert wurde.

2.2 Proben und Show

Während der Proben und der Show gibt es im Publikum nach aktueller Planung vier unterschiedliche Positionen, an denen Spotsitze zur Bedienung von Verfolgerscheinwerfern an den Riggs im Publikumsbereich befestigt sind. Der Zustieg zu diesen Spotnestern erfolgt über Strickleitern. Die Anwender sind dabei mit einem mitlaufenden Auffanggerät (Rollersafety) an einer PSA gegen Absturz (Vollgurt) gesichert. Die Strickleitern werden in Proben und Shows zumindest teilweise nach oben gezogen. Ein direkter Zustieg ist dann nicht mehr möglich.

3 Eintritt der Notwendigkeit einer Rettung

3.1 Vorbemerkungen

Es ist eine Vielzahl von möglichen, wenngleich unwahrscheinlichen Situationen denkbar, die zur Notwendigkeit einer Fremdhilfe oder Rettung führen können. Die Gründe für das Eintreten solch eines Ereignisses reichen von kleineren Fehlern oder Unachtsamkeiten (z.B. Abrutschen von einer Strickleiter), über leichtere körperliche Probleme (z.B. Kraftlosigkeit) bis hin zu direkt lebensbedrohlichen Situationen (z.B. Herzinfarkt). Die Gründe, die zu einer Notsituation führen sind nebensächlich, die entsprechenden Auswirkungen müssen jedoch unterschieden werden.

3.2 Gleichartigkeit aller Rettungsszenarien

Allen denkbaren Szenarien ist gleich, dass die hilfsbedürftige Person einen Vollgurt mit mindestens einer für die Rettung verwendbaren Öse (Dorsal oder Sternal) trägt.

3.3 Kriterium 1: Ansprechbarkeit

Es ist zu unterscheiden, ob die hilfsbedürftige Person ansprechbar ist oder nicht. Eine ansprechbare Person kann ihre Lage schildern und je nach Situation aktiv an der Hilfe oder an einer Rettung mitwirken.

3.4 Kriterium 2: Körperliche Verfassung

Es ist zu unterscheiden, ob die hilfsbedürftige Person unverletzt ist, unter einer Einschränkung leidet, eine ernste Verletzung aufweist oder einen Anfall o.ä. erleidet.

3.5 Kriterium 3: Ort und Lage

Es ist zu unterscheiden, ob die hilfsbedürftige Person sich in einem Truss Sitz, einem Spotnest oder einem Steiger befindet oder ob die Person in ihrem Gurt hängt.

4 Kriterien der Dringlichkeit

4.1 Bewertungsmatrix

Je nach Situation werden den einzelnen Kriterien Punkte zugeordnet. Die Summe der Punkte kann als Kriterium für die Dringlichkeit einer Rettung herangezogen werden.

Es ist darauf zu achten, dass der Zustand sich unter Umständen verschlechtern kann. Dementsprechend sind die Reaktionen anzupassen.

 

Kriterium

Zustand

Punkte

Ansprechbar

Ja

1

Nein

5

 

 

 

Verletzung

Keine

1

Kraftlos, Ermüdet

2

Ernstzunehmende Verletzung ohne akute Auswirkung

3

Akuter Anfall o.ä.

5

 

 

Position

 

 

Truss Spotsitz oder Spotnest

 

 

1

Steigerkorb

2

Hängend im Gurt

3

 

4.2 Auswertung der Dringlichkeit

Die Summe der Punkte der drei Kriterien sollte als Hilfsmittel zur Bewertung der Situation in folgender Form bewertet werden:

 

Summe der Punkte

Reaktion

3-4

Die Unterstützung bzw. Rettung kann ruhig vorbereitet und i.d.R. mit der hilfsbedürftigen Person abgesprochen werden – im Showbetrieb ist es denkbar, die Unterstützung oder Rettung in Absprache mit der Person bis zu einem günstigen Zeitpunkt (z.B. Werbeblock) mit geringer Beeinträchtigung des Showablaufs zu verschieben – evtl. kann mit einfachen Maßnahmen (z.B. Wasserzufuhr) die Lage verbessert werden, ohne dass eine Rettung eingeleitet werden muss.

5-6

Die Unterstützung bzw. Rettung sollte zügig anlaufen. Sie sollte mit der Person abgesprochen werden und schnellst möglich, sicher und koordiniert durchgeführt werden. Belange des Showablaufs können und sollten nur in geringem Umfang berücksichtigt werden (z.B. 2 Minuten Rest eines Titels zeigen, danach umschneiden, Bereich räumen und Rettung durchführen)

ab 7

Die Rettung hat unverzüglich stattzufinden. Die Gesundheit der hilfsbedürftigen Person ist mäßig bis stark gefährdet. Die Gefahr der Verschlechterung des Zustandes ist gegeben. Die Rettung bekommt gegenüber dem Showbetrieb klare Priorität.

 

5 Durchführung der Rettung

5.1 Wahl der Maßnahme

Die Wahl der Maßnahmen zur Höhenrettung obliegt den anwesenden Sachkundigen für Veranstaltungsrigging. Grundsätzlich sollten die Maßnahmen derart gewählt werden, dass der schnellstmögliche Rettungserfolg bei gleichzeitig geringst möglicher Gefährdung der Retter und Dritter erreicht werden kann. Folgende Maßnahmen sind grundsätzlich denkbar, stellen aber keine abschließende Auflistung dar:

5.2 Zustieg

Der Zustieg zur hilfsbedürftigen Person kann je nach Position, Dringlichkeit und Verfügbarkeit von Hilfsmitteln auf verschiedene Weisen geschehen. Die Eigensicherung hat hierbei immer Vorrang. Eine Gefährdung Unbeteiligter ist auszuschließen. Eine pauschale Festlegung der besten Methode ist aufgrund der unbekannten Rahmenbedingungen nicht möglich. Im Folgenden finden sich einige denkbare Möglichkeiten.

  • Nutzung der vorhandenen Strickleitern
  • Nutzung eines Hubsteigers
  • Nutzung einer fahrbaren C1 Traverse (improvisiertes Flugwerk)
  • Abseilen aus dem Hallentragwerk
  • Nutzung einer fahrbaren Traverse in D8+ Motoren bei besonderer Dringlichkeit (Abwägung Nutzen zu Risiko)

5.3 Rettung

Die Grundbedingungen dieser Analyse beinhalten, dass die Person zum Zeitpunkt der Hilfsbedürftigkeit einen Vollgurt trägt, über den sie gerettet und transportiert werden kann. Die Lage der Person kann variieren (Truss Sitz, Steiger, Gurtzeug) und nimmt Einfluss auf die Wahl der Rettungstechnik. Vor der Durchführung der Rettung kann es sinnvoll sein, Erste Hilfe Maßnahmen vorzunehmen. Bei Unsicherheiten zu diesem Punkt hat die Rettung Vorrang, da die Erste Hilfe am Boden professioneller durchgeführt werden kann. Die Rettung und nachfolgende Verbringung an den Hallenboden kann unter Verwendung folgender Hilfsmittel geschehen.

  • Höhenrettungsgerät mit Hubfunktion (vorhanden im Produktionsbüro)
  • Div. Sicherungsmaterial zur Zwischensicherung des Verunfallten
  • C1 Motor in günstiger Position
  • Flaschenzug
  • Umgelenktes Einfachseil mit mehreren Personen, die vom Boden unterstützen (nach Möglichkeit nur zur Entlastung einer vorhandenen Sicherung – Abtransport in dieser Form vermeiden.)
  • Abseilen im „Tandem“ mit Retter

5.4 Maßnahmen am Boden

Nach Erreichen des Hallenbodens wird die hilfsbedürftige Person an den Rettungsdienst bzw. den Notarzt übergeben.

Hierbei müssen die Hilfskräfte über die Art der Verletzungen und ggfs. den Hergang des Unfalls sowie den Verlauf der Rettung informiert werden.

Besondere Aufmerksamkeit ist geboten, wenn Personen über eine gewisse Zeit in ihrem Gurtzeug hingen und dabei womöglich noch bewusstlos waren.

Personen, die in ihrem Gurtzeug hängend in Not geraten und gerettet werden müssen können ein Hängetrauma aufweisen. Es droht die Gefahr eines orthostatischen Schocks. Dieser Zusammenhang ist nicht jedem Mediziner bekannt, da er nur bei Tätigkeiten in Gurtzeug auftritt. Der orthostatische Schock kann daher mit einem „normalen“ Schock verwechselt werden.

Bei Vorliegen eines Hängetraumas ist die geborgene Person, solange sie keinen Krauslaufzusammenbruch erleidet in einer Stellung, am Boden angelehnt sitzend (an einer Wand, Kiste oder einem Bein angelehnt) mit angewinkelten Beinen zu positionieren. Eine Lagerung in der üblichen Schockposition kann aufgrund eines Blutstaus in den Beinen zu akutem Kreislaufversagen und zum sogenannten Bergetod führen. Dieser Sachverhalt ist dem Rettungsdienst bzw. dem Notarzt mit Dringlichkeit mitzuteilen.

Weitere Maßnahmen bestimmt das Rettungspersonal bzw. der Notarzt.

6 Ablaufdiagramm Höhenrettung

Weiter Beitrag

Zurück Beitrag

© 2024 Crossed Disciplines

Thema von Anders Norén